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Inhalt:
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Der Kur-Arzt
- führt nach Terminabsprache die badeärztlichen Untersuchungen im
Hause durch und legt einen individuellen Heil- und Therapieplan
fest.
- allein er kennt die Art und die Wirkungsweise jedes einzelnen Kurmittels
sowie das Zusammenwirken der verschiedenen Mittel.
- darf auf die Versicherungskarte der Krankenkasse sowie auf einen
Mitbehandlungsschein des Hausarztes keine Kur-
und Heilmittel verschreiben. Solche Überweisungen dürfen
nur bei akuten Erkrankungen vom Kur-Arzt angenommen werden.
- schreibt auch Kurverordnungen für die bekannten Bad Meinberger
Schwefel-Moor-Bädern, welche nur in dem Therapiezentrum der
Kurverwaltung abgegeben werden, sowie für weitere ergänzende Kur-
und Heilmittel, z.B. Bewegungstherapie mit Schwimmen im nahe
gelegenen Thermal-Mineral-Bad oder Trinkkuren. Die Abrechnung einer
solchen Verordnung muß mit der Kurverwaltung des Staatsbades
erfolgen.

Der Kurarzt bei einer Therapie-Planung
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Sauerstoff- Mehrschritt- Therapie
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Unser Haus ist ausgezeichnet mit:
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Anerkennungs- Plakette
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Physiotherapie- verband VDB
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Anerkennungs- Plakette
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Kneipp-Bund e.V.
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Anerkennungs- Plakette
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Schroth-Verband
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