Kneipp- u. Kur-Sanatorium
Deutsche Hotelzertifizierung: 3 Sterne - Komfort
   

Der Kur-Arzt

  • führt nach Terminabsprache die badeärztlichen Untersuchungen im Hause durch und legt einen individuellen Heil- und Therapieplan fest.
  • allein er kennt die Art und die Wirkungsweise jedes einzelnen Kurmittels sowie das Zusammenwirken der verschiedenen Mittel.
  • darf auf die Versicherungskarte der Krankenkasse sowie auf einen Mitbehandlungsschein des Hausarztes keine Kur- und Heilmittel verschreiben. Solche Überweisungen dürfen nur bei akuten Erkrankungen vom Kur-Arzt angenommen werden.
  • schreibt auch Kurverordnungen für die bekannten Bad Meinberger Schwefel-Moor-Bädern, welche nur in dem Therapiezentrum der Kurverwaltung abgegeben werden, sowie für weitere ergänzende Kur- und Heilmittel, z.B. Bewegungstherapie mit Schwimmen im nahe gelegenen Thermal-Mineral-Bad oder Trinkkuren. Die Abrechnung einer solchen Verordnung muß mit der Kurverwaltung des Staatsbades erfolgen.


Der Kurarzt bei einer Therapie-Planung